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   OLG Bamberg, 22.09.1983 - 6 W 23/83   

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https://dejure.org/1983,2020
OLG Bamberg, 22.09.1983 - 6 W 23/83 (https://dejure.org/1983,2020)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 22.09.1983 - 6 W 23/83 (https://dejure.org/1983,2020)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 22. September 1983 - 6 W 23/83 (https://dejure.org/1983,2020)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BRAGO § 31 Abs. 1 Nr. 3
    Anwaltsgebühren: Anfall der Beweisgebühr bei vorsorglicher Ladung des Zeugen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Bamberg, 23.04.1982 - 5 W 18/82

    Anwaltsgebühren: Anfall der Beweisgebühr bei vorsorglicher Ladung des Zeugen

    Auszug aus OLG Bamberg, 22.09.1983 - 6 W 23/83
    Es entspricht deshalb nach wie vor der weit überwiegenden Auffassung, daß Maßnahmen nach § 273 Abs. 2 ZPO für sich allein die anwaltliche Beweisgebühr nicht auslösen (vgl. u.a. Gerold/Schmidt, BRAGO , 7. Aufl., Rdn. 109 zu § 31 ; Göttlich/Mümmler, BRAGO , 14. Aufl., Stichwort ,,Beweisgebühr" Rdn. 5.1 und 2; Riedel/Sußbauer, BRAGO , 4. Aufl., Rdn. 83 zu § 31, jeweils mit zahlreichen Nachweisen aus der Rechtsprechung; OLG Bamberg, JurBüro 1982, 1030 ).
  • OLG Karlsruhe, 18.04.2002 - 16 WF 36/02

    Kostenentscheidung bei Erledigung einer Stufenklage auf Zugewinn durch

    Darauf aber schon eine Kostenbelastung des Klägers zu stützen (so aber noch Senatsbeschluss vom 21. Juni 1989 - 16 WF 90/89 - FamRZ 1990, 74; die dort vertretene Rechtsauffassung gibt der Senat auf; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 19. Mai 1988 - 6 WF 93/88 - FamRZ 1988, 1071; OLG Zweibrücken, Beschluss vom 28. August 1984 - 6 W 23/83 - NJW 1986, 939) wäre in unzulässiger Weise formal und ließe insbesondere außer Betracht, dass sich der Kläger die ihm gerade auferlegten Kosten über einen materiellen Schadensersatzanspruch von der Beklagten erstatten lassen könnte.
  • OLG Koblenz, 20.02.2001 - 14 W 115/01

    Zuladung des Zeugen mit Beweisthema

    In der obergerichtlichen Rechtsprechung ist vielmehr weitgehend anerkannt, dass die Ladung eines Zeugen durch den Vorsitzenden des Gerichts auch dann die anwaltliche Beweisgebühr nicht auslöst, wenn dem Zeugen bereits das Beweisthema mitgeteilt worden ist und die Zahlung eines Auslagenvorschusses verlangt wurde (vgl. OLG Bamberg JurBüro 1984, 556 und OLG Celle JurBüro 1987, 1 1683).
  • OLG Koblenz, 21.02.2001 - 14 W 118/01

    Korrespondenzanwalt-Verhandlungsgebühr, Beweisgebühr

    In der obergerichtlichen Rechtsprechung ist vielmehr anerkannt, dass die Ladung eines Zeugen durch den Vorsitzenden des Gerichts auch dann die anwaltliche Beweisgebühr nicht auslöst, wenn dem Zeugen bereits das Beweisthema mitgeteilt worden ist und die Zahlung eines Auslagenvorschusses verlangt wurde (vgl. OLG Bamberg JurBüro 1984, 556 und OLG Gelle JurBüro 1987, 1683).
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